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FINANZIELLES

HONORAR UND ZAHLUNG

Das Honorar für das Erstgespräch (€ 67,-) bezahlen Sie in Bar oder mittels vorab Überweisung.

Bei regelmäßiger Zusammenarbeit, erhalten Sie am Monatsende eine Honorarnote über die stattgefundenen Termine.

Bei zu kurzfristigeren Absagen muss ich das Honorar auch bei Nichterscheinen in Rechnung stellen.

Kosten 50 min Erstgespräch € 67,-

Kosten pro 50 min Einzelsitzung: € 100,-

Kosten Doppelstunde 100 min: € 170,-

Kosten Paar Doppelstunde 100 min: € 180,-

ABSAGEREGEL

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus.

Sodass ich den Termin neu vergeben kann. 

KASSENREFUNDIERUNG

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.

Das Honorar ist daher bewusst moderat gestaltet.

 

ERMÄSSIGUNGEN

Ich biete (nach Absprache) ein begrenztes Kontingent an vergünstigten Plätzen an

(etwa für Menschen in Ausbildung, oder Mütter in Karenz) 

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT​

Psychotherapiekosten können Sie im Rahmen des Steuerausgleichs als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Für genaue Informationen wenden Sie sich an Ihre Steuerberaterin. Heben Sie Ihre Honorarnoten jedenfalls gut auf.

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