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VERSCHWIEGENHEIT


Alles, was Sie in der Therapie mitteilen, bleibt vertraulich.

Ich unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz).

Inhalte werden nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an Angehörige oder Institutionen.

Nur in sehr seltenen Fällen, etwa bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, kann diese Pflicht eingeschränkt sein.
 

FREIWILLIGKEIT
Psychotherapie beruht auf Ihrer eigenen Entscheidung und Motivation.

Sie können die Therapie jederzeit beenden.

Ein Abschlussgespräch ist empfehlenswert, um das Erlebte gemeinsam zu reflektieren.

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